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AGB`s / Miet- und Vertragsbedingungen


Punkt 1: Gegenstand des Mietvertrages ist das umseitig eingetragene Fahrzeug mit der gesamten Serien- und Sonder -

Ausstattung. Die Firma Heitmann-Mietmobile, Gleidinger Str. 14, 30880 Laatzen, im nachfolgenden Vermieter genannt,  

verpflichtet sich das Fahrzeug in verkehrssicherem und technisch einwandfreiem  Zustandan den Mieter zu übergeben. 

Der Mieter verpflichtet sich, keine Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen.

Die Wohnmobile sind  NICHT – Raucher Fahrzeuge. Es ist deswegen nicht erlaubt in den Fahrzeugen zu rauchen, ebenso ist das mitführen von Haustieren und Fahrten zu Großveranstaltungen und Festivals nicht gestattet.

Punkt 2: Auslandsfahrten bedürfen der Zustimmung des Vermieters. Das Fahrzeug darf für Fahrten in West – Europa, mit Ausnahme der in der grünen Versicherungs – Karte eingeschränkten Länder, benutzt werden. Fahrten in Kriegs – oder Krisengebiete sind nicht gestattet.

Punkt 3: Das Fahrzeug darf nur von dem im Vertrag angegebenen Personen gemäß dem vertraglichen Verwendungszweck gelenkt werden und ist schonend und sorgfältig zu behandeln. Insbesondere für die Überwachung der Verkehrssicherheit, des vorgeschriebenen Öl- und Kühlwasserstandes sowie des Reifenluftdrucks ist zu sorgen. Ausfall von Versorgungs – Einrichtungen oder technische Geräte wie Gasanlage, Wasseranlage oder Elektrik sowie technische Störungen des Fahrzeugs, berechtigen den Mieter nicht zu Schadenersatzansprüchen. Bei Beschädigungen, Reparaturen oder sonstigen Störungen des Fahrzeugs ist der Vermieter sofort zu informieren. Erforderliche Reparaturen sind nach Absprache mit dem Vermieter bei einer Vertrags – Firma des Herstellers, falls dies nicht möglich ist, bei einer geeigneten Firma / Werkstatt ausführen zu lassen. Die Kosten werden erstattet, sofern das Einverständnis des Vermieters zur Reparatur vorliegt.
Punkt 4: Der Vermieter hat eine Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug abgeschlossen. Der Mieter hat eine Sicherheits - Leistung / Kaution zu hinterlegen. Im Schadensfall wird diese Kaution für den Anteil der Kosten – Selbstbeteiligung verwendet. Die Summe der Selbstbeteiligung bezieht sich immer auf einen Schadensfall. Sinngemäß gilt diese Regelung auch bei Teilkasko – Schäden. Die Haftungsbeschränkung bis zur Höhe der Selbstbeteiligung gilt nur, sofern die KFZ – Versicherung den Kaskoschaden anerkennt und in voller Höhe vergütet. Der Mieter haftet nach den allgemeinen Haftungsregeln einschließlich der Schaden – Nebenkosten. Er verpflichtet sich, Schäden die von ihm selbst verursacht wurden und nicht vom Versicherer erstattet werden, selbst an den Vermieter zu vergüten. Reifenschäden und Schäden durch Marderbisse an der Verkabelung, an Schlauchleitungen, anderen Fahrzeugteilen und deren Folgeschäden gehen grundsätzlich zu Lasten des Mieters und müssen an den Vermieter ersetzt werden. Der Nachweis für Nichtverschulden bleibt dem Mieter offen.
Punkt 5: Bei Verkehrsunfällen ist die Polizei zu verständigen und deren Eintreffen am Unfallort abzuwarten. Dabei sind besonders mögliche Beweismittel wie Zeugen, Fotos usw. zu sichern und ein Polizei – Protokoll über die Unfallsituation zu fordern. Soweit Ersatzansprüche die Mietsache und die damit verbundenen Rechte für den Vermieter betreffen, tritt der Mieter diese Rechte an den Vermieter ab.
Punkt 6: Wird das Fahrzeug vom Mieter nicht zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort zurück gebracht, wird als Schadenersatz der doppelte Mietpreis pro Tag berechnet. Dem Vermieter bleibt es vorbehalten, einen darüber hinaus entstandenen Schaden geltend zu machen. Sollte der Vormieter das Fahrzeug nicht rechtzeitig zurückgeben oder das Fahrzeug in Folge eines Schadens nicht verfügbar oder einsatzbereit sein, stellt der Vermieter nach Möglichkeit ein Ersatzfahrzeug für den Nachmieter zur Verfügung. Ein Anspruch auf Ersatz besteht nicht.
Punkt 7: Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, ist dieses schriftlich dem Vermieter mitzuteilen. Bei Rücktritt vom Vertrag bis zu 90 Tage vor Mietbeginn ist ein Schadenersatz von 25 %, bis 30 Tage von 50 % und von weniger als 30 Tage von 75 % der Mietsumme zu leisten. Der Abschluss einer Reise – Rücktrittversicherung ist möglich.
Punkt 8: Wird der Mietvertrag per Postweg abgeschlossen werden zwei Exemplare des Mietvertrages, von der Fahrzeug – Vermietung Heitmann, bereits unterschrieben dem Kunden zugesandt. Wird der Vertrag innerhalb zwei Wochen, vom Kunden unterschrieben, zurück geschickt, ist der Vertrag für beide Vertragspartner verbindlich. Bei späterer Rücksendung behält sich die Wohnmobil-Vermietung Heitmann, das Recht zum Rücktritt vom Vertrag vor.  
Punkt 9: Der Unterzeichner haftet neben der Person, Firma oder Organisation, für die er den Mietvertrag abgeschlossen hat, selbst als Gesamtschuldner.
Punkt10: Sollte ein Teil des Mietvertrages ungültig sein, so wird der übrige Teil der Bedingungen davon nicht berührt.
Punkt 11: Als Gerichtsstand wird Hannover vereinbart.